Verbotene Pornografie: Kreis möglicher Täter erweitert
BGer – Wegen Besitz von Kinder-, Gewalt-, oder Tierpornografie kann bereits verurteilt werden, wer nach dem Besuch einschlägiger Webseiten die temporären Internetdateien in seinem Computer nicht löscht. Das Bundesgericht hat den Kreis möglicher Täter erweitert. (BGE 6B_744/2010)
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