Ausbildungsbewilligung wegen Badeeinladung entzogen
BGer – Ein Zürcher Firmenbesitzer darf keine weiblichen Lehrlinge mehr ausbilden, weil er eine Bewerberin nach dem Vorstellungsgespräch per SMS zum Badeplausch eingeladen hat. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Lehrmeisters ab. (Urteil 2C_378/2010)
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