Jusletter

Zur Rückzahlung von vorbestehenden Gesellschaftsschulden, zum aktienrechtlichen Verbot der Einlagerückgewähr und zur Äquivalenz der Liberierungsarten – eine Klarstellung mit Fragezeichen

Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 4A_496/2010 vom 14. Februar 2011

  • Autor/Autorin: Jürg G. Schütz
  • Rechtsgebiete: Aktienrecht, Gesellschaftsrecht, OR besonderer Teil
  • Zitiervorschlag: Jürg G. Schütz, Zur Rückzahlung von vorbestehenden Gesellschaftsschulden, zum aktienrechtlichen Verbot der Einlagerückgewähr und zur Äquivalenz der Liberierungsarten – eine Klarstellung mit Fragezeichen, in: Jusletter 6. Juni 2011
Das Bundesgericht stellt seine bisherige Praxis zum Verbot der Einlagerückgewähr (Art. 680 Abs. 2 OR) klar: Besteht ein Anspruch (eine fällige Forderung) gegen eine Aktiengesellschaft aus einem Aktionärsdarlehen bereits vor einer Kapitalerhöhung, liegt kein Verstoss gegen das Verbot der Einlagerückgewähr vor, selbst wenn besagter Anspruch (direkt) aus den Mitteln der Barliberierung des Darlehensgläubigers zurückbezahlt wird. Aufgrund der engen personellen Verflechtungen der in casu beteiligten Parteien stellt sich anhand dieses Entscheids die Frage nach der anwendbaren Liberierungsart im Sanierungsfall bei Insichgeschäften: Eine Anwendungspriorität der Verrechnungsliberierung drängt sich auf.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Sachverhalt
  • 1. Beteiligte Personen
  • 2. Vorgeschichte
  • 3. Kapitalerhöhung
  • 4. Rückzahlung vorbestehender Verbindlichkeiten
  • 5. Nachlassstundung
  • III. Argumentation der Beschwerdeführerin
  • 1. Verstoss gegen das Verbot der Einlagerückgewähr
  • 2. Aktienrechtliche Verantwortlichkeit
  • IV. Aus den Erwägungen
  • 1. Prozessuale Erwägungen
  • 2. Zum Verbot der Einlagerückgewähr
  • 3. Zur aktienrechtlichen Verantwortlichkeit
  • V. Anmerkungen
  • 1. Zum Verbot der Einlagerückgewähr
  • 2. Zur aktienrechtlichen Verantwortlichkeit
  • 3. Zur Äquivalenz der Liberierungsarten und deren Schutzmechanismen
  • 3.1 Fragestellung
  • 3.2 Abstrakter Kapital(aufbringungs)schutz
  • 3.3. Kongruente Transparenzordnung der Sacheinbringung
  • 3.4. Inkongruente Transparenzordnung bei der Barliberierung und der Verrechnungsliberierung
  • 3.5. Ein fast geschlossenes Kapitalaufbringungsschutzsystem
  • 4. Lösungsansatz

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