«Heidi-Alpen Bergkäse» muss umbenannt werden
BVGer – Die Nidwalder Bergsenn AG muss für ihren «Heidi-Alpen Bergkäse» einen neuen Namen finden. Laut Bundesverwaltungsgericht ist der Wortbestandteil «Heidi-Alpen» für das nicht aus einem Sömmerungsgebiet stammende Produkt unzulässig. (Urteil B-6582/2010)
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