Namens- und Bürgerrecht: Neuer Anlauf für Revision des Namensrechts
Eine Meier bleibt im Prinzip eine Meier, auch wenn sie einen Müller heiratet. Kinder tragen jenen Ledignamen, den das Paar bei der Heirat bestimmt. Der Ständerat hat am 7. Juni 2011 anders als der Nationalrat das Namensrecht grundlegend revidiert.
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