Zürcher Handelsgericht: Neuentscheid wegen befangenem Richter
BGer – Das Zürcher Handelsgericht muss die Schadenersatzklage eines Unfallopfers neu prüfen. Laut Bundesgericht hätte ein Handelsrichter in den Ausstand treten müssen, weil er in einem anderen Fall als Anwalt für die beklagte Versicherung tätig war. (Urteil 4F_8/2010)
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