Jusletter

Domain-Registrierung: SWITCH-Forderungen nicht umsetzen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Informatik und Recht, Handelsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Domain-Registrierung: SWITCH-Forderungen nicht umsetzen, in: Jusletter 20. Juni 2011
BVGer – Die Domain-Registrierungsstelle SWITCH muss die vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) geforderten Massnahmen zur Gleichbehandlung aller Wiederverkäufer vorerst nicht umsetzen. Laut Bundesverwaltungsgericht droht durch den gegenwärtigen Zustand kein ernsthafter Schaden. (Zwischenverfügung im Fall A-3073/2011)

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