Domain-Registrierung: SWITCH-Forderungen nicht umsetzen
BVGer – Die Domain-Registrierungsstelle SWITCH muss die vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) geforderten Massnahmen zur Gleichbehandlung aller Wiederverkäufer vorerst nicht umsetzen. Laut Bundesverwaltungsgericht droht durch den gegenwärtigen Zustand kein ernsthafter Schaden. (Zwischenverfügung im Fall A-3073/2011)
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