Rütli-Bomber: Telefonüberwachungen waren rechtmässig
BStGer – Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Telefon und E-Mail-Account des mutmasslichen Urhebers der Sprengstoffanschläge um die Rütli-Feier von 2007 zu Recht überwachen lassen. Laut Bundesstrafgericht ist der Tatverdacht für die Massnahmen ausreichend gewesen. (Urteil BB.2011.35)
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