Ständerat verabschiedet revidiertes Humanforschungsgesetz
Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen sollen in der Forschung geschützt werden. Mit diesem Ziel hat der Ständerat am 15. Juni 2011 das neue Bundesgesetz über die Forschung am Menschen durchberaten und in der Gesamtabstimmung mit 28 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
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