Jusletter

Zur Erteilung von Zeichnungsberechtigungen durch die Geschäftsleitung – Eine wissenschaftliche Replik

  • Autor/Autorin: Peter V. Kunz
  • Rechtsgebiete: Aktienrecht, Handelsrecht
  • Zitiervorschlag: Peter V. Kunz, Zur Erteilung von Zeichnungsberechtigungen durch die Geschäftsleitung – Eine wissenschaftliche Replik, in: Jusletter 27. Juni 2011
Im Rahmen von Art. 716a Abs. 1 Ziff. 4 OR gehört die Erteilung von Zeichnungsberechtigungen, beispielsweise an Direktoren oder an Prokuristen, zu den unübertragbaren Aufgaben des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft. Ein kürzlich erschienener Aufsatz in Jusletter geht mit der Mehrheit der praxisorientierten Lehrmeinungen davon aus, dass nichtsdestotrotz eine Kompetenzdelegation vom Verwaltungsrat an die Geschäftsleitung möglich sei – und kündigt dabei eine entsprechende Praxisänderung der kantonalen Handelsregisterämter an. Der vorliegende Beitrag nimmt zum geltenden Aktienrecht eine Gegenposition ein.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einführung
  • A. Ausgangslage
  • B. Praxisänderung der HR?
  • II. Kritik
  • A. Aktienrecht
  • a) Grundlagen
  • b) Auslegung von Art. 716a Abs. 1 Ziff. 4 OR
  • B. Handelsregisterrecht
  • a) Zielsetzungen
  • b) Bezug zur konkreten Fragestellung
  • C. Weitere Aspekte (und Seitenhiebe)
  • III. Schluss

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