Aktuelles aus dem Bundesgericht: Der gute Glaube des Grundbuchs und dessen Auswirkungen auf die Auslegung eines Wegrechts
Der gutgläubige Dritte, der gestützt auf einen Grundbucheintrag ein dingliches Recht erwirbt, darf grundsätzlich von der Zuverlässigkeit des Grundbuchs ausgehen. In einem aktuellen Fall zeigt allerdings das Bundesgericht, dass ein Wegrecht im Einzelfall nicht nach dem klaren Wortlaut im Grundbuchbeleg ausgeübt werden kann, da die natürliche Publizität den guten Glauben zerstören kann.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorbemerkung
- 2. Sachverhalt
- 3. Gerichtskreis VIII Bern-Laupen
- 4. Obergericht des Kantons Bern
- 5. Bundesgericht
- 6. Bemerkungen zum Urteil
- 7. Hinweis zu einem andern aktuellen ähnlichen Fall
- 8. Zur Auslegung einer Dienstbarkeit
- a. Vorbemerkung
- b. Grundsätze der Auslegung
- c. Literaturhinweise
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