Prekäre Lage in Afghanistan – Wegweisungen weitgehend unzumutbar
BVGer – Laut Bundesverwaltungsgericht hat sich die Situation in Afghanistan in den letzten Jahren derart verschlechtert, dass die Wegweisung erfolgloser Asylbewerber weitgehend unzumutbar ist. Eine Ausnahme kann nach Ansicht des Gerichts allenfalls für Grossstädte gelten. (Urteil E-7625/2008)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare