RK-N für Verfassungsgerichtsbarkeit
Das Bundesgericht soll künftig prüfen, ob Bundesgesetze mit der Bundesverfassung vereinbar sind oder nicht. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hält an ihrem Antrag fest, für Bundesgesetze eine Verfassungsgerichtsbarkeit einzuführen.
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