Tod in Bagdad: Nur reduzierte Entschädigung für Familie
BGer – Die Witwe und die Kinder eines 2005 in Bagdad erschossenen schweizerisch-irakischen Doppelbürgers müssen sich eine Kürzung ihrer Opferhilfeansprüche gefallen lassen. Das Bundesgericht hat dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement teilweise Recht gegeben. (Urteil 1C_48/2011)
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