Minarett-Verbot: Zwei Beschwerden unzulässig
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat zwei Beschwerden gegen das Minarett-Bauverbot für unzulässig erklärt. Laut dem Gericht sind die Urheber der Klagen weder direkte noch indirekte Opfer der Verfassungsänderung von 2009. (Urteile 66274/09 und 65840/09)
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