Jusletter

G8-Proteste: Kanton Genf haftet für Granatenwurf auf Fotografen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Staats- und Beamtenhaftungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, G8-Proteste: Kanton Genf haftet für Granatenwurf auf Fotografen, in: Jusletter 8. August 2011
BGer – Der Kanton Genf muss einen Pressefotografen entschädigen, der 2003 bei den G8-Protesten durch eine Schockgranate der Polizei verletzt wurde. Laut Bundesgericht war der Granateneinsatz rechtswidrig. Wie viel der Brite erhalten wird, steht noch nicht fest. (Urteil 2C_111/2011)

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