Gerichtsausschluss: Medienfreiheit ist nicht schrankenlos
BGer – Das Bezirksgericht Zürich hat im Januar 2010 zurecht einen «Blick»-Reporter ausgeschlossen, weil dieser keine Gewähr bieten konnte, dass persönliche Angaben von Prozessbeteiligten nicht in der Zeitung erscheinen werden. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. (BGE 1B_134/2011)
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