Rechtswidrigkeit eines richterlichen Verbots für die Grosse Schanze
BGer − Das Bundesgericht hält in seinem neusten Urteil zum strafrechtlichen Besitzesschutz fest, dass eine Nutzungsordnung für die Parkanlage der Grossen Schanze in der Stadt Bern auf öffentlich-rechtlichem Weg erlassen werden muss und dass das bestehende richterliche Verbot deshalb unwirksam ist. (Urteil 6B_116/2011)
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