Jusletter

Patientenverfügung und Demenz im neuen Erwachsenenschutzrecht aus Sicht der Ethik

  • Autor/Autorin: Susanne Brauer
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
  • Zitiervorschlag: Susanne Brauer, Patientenverfügung und Demenz im neuen Erwachsenenschutzrecht aus Sicht der Ethik, in: Jusletter 29. August 2011
Die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK-CNE) veröffentlichte im Mai 2011 ihre Stellungnahme Nr. 17/2011 zum Thema Patientenverfügung im neuen Erwachsenenschutzrecht. Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, das aus ethischer Sicht zentrale Recht auf autonome Entscheidungen in medizinischen Belangen in eine Situation hinein zu verlängern, in der eine Person urteilsunfähig geworden ist. Die NEK-CNE begrüsst diese Möglichkeit, insbesondere auch für Menschen mit Demenz. Demenz ist kein Hindernis für eine gültige Patientenverfügung, so die zentrale Aussage der Kommission.

Table des matières

  • 1. Einleitung
  • 2. Selbstbestimmung stärken braucht auch Fürsorge
  • 3. Ohne das geht es nicht: Grundvoraussetzungen der Patientenverfügung
  • 4. Wo die Verbindlichkeit an ihre Grenzen stösst
  • 5. Knackpunkt: das Verhältnis zwischen mutmasslichem Willen und Patientenverfügung
  • 6. Gesichtspunkte bei der Ermittlung des mutmasslichen Willens
  • 7. Aktuelle Gewohnheiten und Bedürfnisse hebeln eine Patientenverfügung nicht aus
  • 8. Ziele der fürsorgerischen Unterbringung im Blick behalten
  • 9. Stellvertreterentscheide als Auftakt zu einem gemeinsamen Entscheidungsmodell

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