Jusletter

Der Lebensbeginn aus juristischer Sicht – unter besonderer Berücksichtigung der Problematik des Schwangerschaftsabbruchs

  • Autoren/Autorinnen: Andrea Büchler / Marco Frei
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
  • Zitiervorschlag: Andrea Büchler / Marco Frei, Der Lebensbeginn aus juristischer Sicht – unter besonderer Berücksichtigung der Problematik des Schwangerschaftsabbruchs, in: Jusletter 29. August 2011
Der Beitrag geht unter Berücksichtigung der Problematik des Schwangerschaftsabbruchs der Frage nach, wann das Leben im juristischen Sinne beginnt beziehungsweise ab welchem Zeitpunkt seiner Entwicklung dem Menschen ein subjektives Lebensrecht zusteht. Nach einem historischen Rückblick, der auf die schon immer dagewesene Vielfalt der Perspektiven eingeht, werden verschiedene Positionen in der philosophischen Literatur, der juristischen Lehre und der Rechtsprechung dargestellt. Schliesslich wird für die extrauterine Lebensfähigkeit als entscheidende Zäsur für den subjektiv-rechtlichen Lebensschutz plädiert.

Inhaltsverzeichnis

  • A. Einleitung
  • B. Der Lebensbeginn aus rechtshistorischer Sicht
  • I. Antike
  • II. Mittelalter und Neuzeit
  • III. Zusammenfassung
  • C. Zeitgenössische Debatten über den Zeitpunkt des Lebensbeginns
  • I. Philosophische Debatte
  • 1. Die «Person» als Schlüsselbegriff
  • 2. Ausdehnung der Rechtsträgerschaft auf potenzielle Personen?
  • 2.1 Speziesargument
  • 2.2 Kontinuumsargument
  • 2.3 Identitätsargument
  • 2.4 Potenzialitätsargument
  • 3. Schutz potenzieller Personen trotz Ablehnung der Rechtsträgerschaft
  • II. Rechtswissenschaftliche Debatte
  • 1. Physiologisch-ontologisch orientierte Ansätze
  • 1.1 Befruchtung
  • 1.2 Nidation
  • 1.3 Beginn des «Hirnlebens»
  • 1.4 Extrauterine Lebensfähigkeit
  • 1.5 Geburt
  • 2. Interessenorientierte Ansätze
  • D. Ausblick
  • I. Extrauterine Lebensfähigkeit als Zeitpunkt des Lebensbeginns
  • II. Folgerungen für die Ausgestaltung des Rechts des Schwangerschaftsabbruchs
  • E. Schlusswort
  • Literaturverzeichnis

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