FINMA-Rundschreiben zu Ratingagenturen
Das heute von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlichte Rundschreiben «Ratingagenturen» regelt die Anerkennung von Instituten, die Ratings zur aufsichtsrechtlichen Verwendung erstellen dürfen. Mit dem totalrevidierten Rundschreiben werden die Anforderungen der FINMA an Ratingagenturen neu für verschiedene Aufsichtsbereiche der FINMA festgelegt und die Voraussetzungen zur Anerkennung vereinheitlicht. Es tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
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