UPC Cablecom muss Joiz im analogen Fernsehnetz verbreiten
BVGer – UPC Cablecom muss dem Jugendfernsehsender Joiz einen Sendeplatz im analogen Fernsehnetz geben. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Beschwerde des Kabelnetzbetreibers gegen einen Entscheid des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) ab. (Urteil A-8531/2010)
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