Verfassungsgerichtsbarkeit aus rechtsvergleichender, historischer und politologischer Sicht
Verfassungsgerichsbarkeit ist meist die institutionelle Antwort auf eine revolutionäre Situation. Länder mit einer kontinuierlichen demokratischen Entwicklung haben in der Regel keine ausgebaute Verfassungsgerichtsbarkeit. Der Autor macht die Problematik am Beispiel des Schwangerschaftsabbruchs deutlich.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Wann und unter welchen Umständen entsteht Verfassungsgerichtsbarkeit?
- C. In welchen Ländern besteht keine Verfassungsgerichtsbarkeit oder wird eine solche nur ausnahmsweise mit skeptischer Zurückhaltung praktiziert?
- D. Beispiel: Schwangerschaftsunterbrechung
- E. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare