Strafvollzug: Keine Gewalt-Musik für Pöschwies-Häftling
BGer – Ein Insasse der Strafanstalt Pöschwies aus der Neonazi- und Hooligan-Szene darf keine gewaltverherrlichenden Lieder hören. Laut Bundesgericht hat ihm die Anstaltsleitung die Bestellung von vier CDs deutscher Pagan-Metal-Bands zu Recht verwehrt. (Urteil 6B_511/2011)
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