Eidgenossenschaft haftet für schweren Kletterunfall
BVGer – Die Eidgenossenschaft muss einen Polizisten für den schweren Unfall entschädigen, den er bei einem Kletterkurs unter Leitung von Gebirgsspezialisten der Armee erlitten hat. Das Bundesgericht hat dem invaliden Mann und seinen Angehörigen Recht gegeben. (Urteil A-1432/2011)
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