Jusletter

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bei Dienstleistungen, in der Bildung und in Arbeitsverhältnissen

  • Autoren/Autorinnen: Markus Schefer / Caroline Hess-Klein
  • Rechtsgebiete: Gleichheit aller Menschen, Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht, Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: Markus Schefer / Caroline Hess-Klein, Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bei Dienstleistungen, in der Bildung und in Arbeitsverhältnissen, in: Jusletter 19. September 2011
Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes setzt das Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung nach Art. 8 Abs. 2 BV in einigen Sachbereichen um. Der Beitrag untersucht die Tragweite des Gesetzes bei Dienstleistungen, in der Bildung und in Arbeitsverhältnissen. Da der Bundesgesetzgeber in diesen Bereichen entweder nur über beschränkte Kompetenzen verfügt, bestehende Zuständigkeiten nicht ausübt oder nur milde Sanktionen an Verletzungen des BehiG knüpft, bleibt dieses vielfach hinter dem ausländischen und internationalen Recht zurück.

Inhaltsverzeichnis

  • A. Das Schutzbedürfnis und seine rechtliche Anerkennung
  • B. Dienstleistungen
  • I. Geltungsbereich
  • 1. Überblick
  • 2. Erbringer von Dienstleistungen
  • a. Dienstleistungen Privater
  • b. Dienstleistungen des Gemeinwesens
  • c. Dienstleistungen der Schweizerischen Bundesbahnen und weiterer konzessionierter Unternehmen
  • 3. Allgemeine Beanspruchbarkeit
  • II. Materielle Anforderungen
  • 1. Dienstleistungen konzessionierter Unternehmen sowie des Gemeinwesens
  • a. Anspruch auf «Inanspruchnahme»
  • b. Einschränkende Interessen
  • 2. Dienstleistungen Privater
  • III. Rechtsansprüche und Beschwerderecht
  • 1. Dienstleistungen konzessionierter Unternehmen sowie des Gemeinwesens
  • a. Rechtsansprüche
  • b. Beschwerderecht der Organisationen
  • 2. Dienstleistungen Privater
  • a. Rechtsansprüche
  • b. Beschwerderecht der Organisationen
  • C. Grundschule
  • I. Geltungsbereich und Kompetenzen
  • II. Verfassungsrechtliche Ordnung
  • 1. Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht nach Art. 19 und Art. 62 Abs. 3 BV
  • a. Persönlicher Geltungsbereich
  • b. Sachlicher Geltungsbereich
  • aa) Zu vermittelnder Lerninhalt
  • bb) Ort des Unterrichts und Zugang zu ihm
  • cc) Unentgeltlichkeit des Grundschulunterrichts
  • dd) Anspruch auf ausreichende Sonderschulung
  • 2. Das Diskriminierungsverbot nach Art. 8 Abs. 2 BV
  • III. Völkerrechtliche Regelungen des Grundschulunterrichts
  • IV. Besondere Bestimmungen für die Kantone nach Art. 20 BehiG
  • V. Interkantonales und kantonales Recht
  • D. Aus- und Weiterbildung
  • I. Geltungsbereich und Kompetenzen
  • 1. Begriff der «Aus- und Weiterbildung» nach Art. 3 lit. f BehiG
  • 2. Aus- und Weiterbildungsangebote Privater
  • II. Materielle Anforderungen
  • III. Rechtsansprüche und ihre prozessuale Geltendmachung
  • 1. Öffentliche Aus- und Weiterbildung
  • 2. Private Aus- und Weiterbildung
  • IV. Spezifische bundesrechtliche Regelungen im Bereich der Berufsbildung
  • E. Arbeitsverhältnisse
  • I. Geltungsbereich
  • II. Materielle Gewährleistungen
  • III. Rechtsansprüche
  • 1. Bei der Einstellung
  • 2. Während eines Arbeitsverhältnisses
  • 3. Bei der Beendigung
  • IV. Kantonale Regelungen
  • V. Private Arbeitsverhältnisse
  • F. Schluss

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