Genitalverstümmelung: Verbot der Genitalverstümmelung von Frauen
Die Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen wird in der Schweiz ausdrücklich verboten. Der Nationalrat hat am 14. September 2011 bei dieser Gesetzesrevision stillschweigend die letzte Differenz zum Ständerat bereinigt. Damit kann das Strafgesetzbuch um einen neuen Artikel ergänzt werden.
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