Personenfreizügigkeit: Anpassung flankierender Massnahmen
Der Bundesrat hat am 23. September 2011 die Vernehmlassung für eine Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit eröffnet. Die Änderungen im Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsG) sowie im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) sollen zu einer effizienteren Umsetzung der flankierenden Massnahmen führen. Insbesondere sollen die Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit und die Durchsetzbarkeit von Normal- und Gesamtarbeitsverträgen verbessert werden.
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