Keine reduzierte Haftentschädigung für Asylbewerber
BStGer – Die Entschädigung für U-Haft darf nicht gekürzt werden, nur weil es sich um einen Asylbewerber handelt. Das Bundesstrafgericht hat der Bundesanwaltschaft widersprochen und die Genugtuung für die fünfmonatige Inhaftierung eines Kurden auf 15’000 Franken verdoppelt. (Urteil BK.2011.13)
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