Arbeitslosigkeit: Ältere und invalide Arbeitslose können aufatmen
Beide Kammern des Parlaments sind einverstanden: Ältere und invalide Arbeitslose müssen ab Anfang 2012 nur noch 22 statt 24 Monate ununterbrochen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, um in den Genuss der Höchstzahl von 520 Taggeldern zu kommen.
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