Pensionskasse zu streng nach Tod eines Konkubinatspartners
BGer – Eine Pensionskasse hat einer jungen Mutter Leistungen nach dem Tod ihres Konkubinatspartners 2008 verweigert, vier Jahre nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes. Das Bundesgericht urteilte, dass sich die Kasse zu streng gezeigt hatte, und hob den Entscheid auf. (BGE 9C_902/2010)
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