Confirmation d’une condamnation d’un ex-cadre d’UBS
BGer – Ein ehemaliger stellvertretender Direktor einer UBS-Filiale in Neuenburg wurde nun definitiv wegen Veruntreuung zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Bundesgericht hat das Urteil der Neuenburger Justiz bestätigt. (Urteil 6B_67/2011) (sk)
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