Jusletter

Untersuchungshaft: Verlängerung bei Gefahr weiterer Straftaten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Untersuchungshaft
  • Zitiervorschlag: Jurius, Untersuchungshaft: Verlängerung bei Gefahr weiterer Straftaten, in: Jusletter 10. Oktober 2011
BGer – Wenn die Gefahr besteht, dass ein Angeschuldigter eine weitere schwere Straftat begeht, darf seine Untersuchungshaft verlängert werden, auch wenn der Betreffende verbal keine entsprechenden Drohungen ausgesprochen hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Untersuchungshäftlings abgelehnt. (BGE 1B_440/2011)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.