Schikanestopp: Ausbremsen als Nötigung
BGer – Wer andere Verkehrsteilnehmer mit einem Schikanestopp ausbremst, kann laut Bundesgericht wegen Nötigung verurteilt werden. Nach Ansicht des Bundesgerichts ist in solchen Fällen sogar ein zusätzlicher Schuldspruch wegen Verkehrsgefährdung gerechtfertigt. (BGE 6B_385/2011)
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