Kein Zugriff des Staats auf Schwarzarbeiter-Lohn
BGer – Der Lohn aus Schwarzarbeit ist ehrlich verdientes Geld und darf vom Staat deshalb nicht eingezogen werden. Das Bundesgericht hat der Zürcher Justiz widersprochen und einer Ausländerin Recht gegeben, die jahrelang ohne Bewilligung als Putzfrau gearbeitet hat. (BGE 6B_1000/2010)
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