SGK-N heisst Epidemiengesetz gut
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat die Totalrevision des Epidemiengesetzes gutgeheissen, mit welchem der Schutz vor übertragbaren Krankheiten verbessert werden soll. Geändert hat sie die Strafbestimmungen bei Ansteckungen mit dem HI-Virus.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare