Verkehrsdelikte: Einziehung des Fahrzeugs kann Sinn machen
BGer – Die Einziehung des Fahrzeugs von chronischen Verkehrssündern kann laut Bundesgericht Sinn machen, obwohl aus dem Verwertungserlös umgehend Ersatz beschafft werden kann. Das Bundesgericht hat ein Aargauer Urteil bestätigt. (BGE 6B_46/2011)
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