Witwenrente aus Pensionskasse für geschiedene Frau
BGer – Geschiedene Frauen haben beim Tod des Ex-Gatten auch dann Anspruch auf eine Witwenrente von dessen Pensionskasse, wenn ihnen bei der Scheidung nur befristet Unterhaltsleistungen zugesprochen wurden. Das Bundesgericht hat zu Gunsten einer Solothurnerin entschieden. (BGE 9C_35/2011)
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