EuGH verbietet Patent auf menschliche Stammzellen
EuGH – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Forschung an embryonalen Stammzellen Schranken gesetzt: Künftig kann kein Patent auf ein Verfahren mit menschlichen Stammzellen angemeldet werden, wenn dies die Zerstörung eines Embryos erfordert. (Urteil C‑34/10)
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