Aufenthaltsbewilligung: Integration auch ohne Berufserfolg
BGer – Eine gelungene Integration setzt nicht voraus, dass die betroffene Person im Job besonders erfolgreich sein müsste. Entscheidend ist laut Bundesgericht die finanzielle Unabhängigkeit. Das Gericht hat einer als Küchenhilfe tätigen Afrikanerin Recht gegeben. (Urteil 2C_430/2011)
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