Vater tötet Sohn: Jurassische Justiz muss Urteil besser begründen
BGer – Die jurassische Justiz muss sich nochmals mit einem Vater befassen, der 2008 in Pruntrut JU seinen sechsjährigen Sohn getötet hatte. Laut Bundesgericht hat das Kantonsgericht zu wenig differenziert begründet, weshalb es eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängte. (Urteil 6B_36/2011)
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