Hausbesetzung: Strafe für Aargauer JUSO-Mitglied bestätigt
BGer – Die Verurteilung eines Mitglieds der Aargauer Jungsozialisten wegen der Hausbesetzungsaktion von 2009 in Baden AG ist definitiv. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau abgewiesen. Sie hatte erfolglos argumentiert, dass die Strafe zu hoch ausgefallen sei. (Urteil 6B_510/2011)
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