Jusletter

WAK-N: Nachrichtenlose Vermögen – Regelung im Gesetz

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Bankrecht, Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, WAK-N: Nachrichtenlose Vermögen – Regelung im Gesetz, in: Jusletter 14. November 2011
Nachrichtenlose Vermögen auf Konten von Schweizer Finanzinstituten sollen nach 50 Jahren ohne Nachricht liquidiert werden können. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) möchte dies im Gesetz so festlegen. Der Bundesrat möchte die Frist auf Verordnungsstufe regeln.

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