Jusletter

Kirchlindach: «Heubüni»-Abstimmung gilt

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Politische Rechte
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kirchlindach: «Heubüni»-Abstimmung gilt, in: Jusletter 14. November 2011
BGer – Der Entscheid der Gemeindeversammlung Kirchlindach zur Umzonung des Event- und Kulturlokals «Heubüni Ortschwabe» bleibt gültig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die Abstimmung abgewiesen. (Urteil 1C_254/2011)

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