Kirchlindach: «Heubüni»-Abstimmung gilt
BGer – Der Entscheid der Gemeindeversammlung Kirchlindach zur Umzonung des Event- und Kulturlokals «Heubüni Ortschwabe» bleibt gültig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die Abstimmung abgewiesen. (Urteil 1C_254/2011)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare