CSSS-N : amendes d’ordre pour le cannabis
Konsumenten von Cannabis, die älter als 16 Jahre sind, sollen zukünftig nicht mehr dem Gericht gemeldet werden, sondern mit einer Ordnungsstrafe gebüsst werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat der Revision des Betäubungsmittelgesetzes zugestimmt. (sk)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare