Jusletter

Staat darf Freierlohn nicht einziehen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren, Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil
  • Zitiervorschlag: Jurius, Staat darf Freierlohn nicht einziehen, in: Jusletter 14. November 2011
BGer – Der Verdienst von illegal tätigen Prostituierten darf vom Staat nicht als Deliktsgut eingezogen werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer ausländischen Frau gutgeheissen und die Aargauer Justiz verpflichtet, ihr 14’000 Franken Freierlohn zurückzugeben. (Urteil 6B_188/2011)

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