Enel-Affäre: Bundesstrafgericht muss neu beurteilen
BGer – Das Bundesstrafgericht muss Teile der Geldwäschereiaffäre um den italienischen Energiekonzern Enel neu beurteilen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Bundesanwaltschaft gutgeheissen. (Urteil 6B_735/2010)
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