Kantone dürfen Nacktwanderer büssen
BGer – Nacktwandern darf von den Kantonen bestraft werden. Das Bundesgericht hat sich den Anhängern des unverhüllten Naturgenusses mit einem Grundsatzurteil in den Weg gestellt und eine im Kanton Appenzell Ausserrhoden verhängte Busse bestätigt. (Öffentliche Beratung im Verfahren 6B_345/2011)
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