«Schnuppern» auch ohne Arbeitsbewilligung
BGer – Der Geschäftsführer eines Zürcher Restaurants hat sich nicht strafbar gemacht, als er einen Asylbewerber ohne Bewilligung während drei Stunden probeweise arbeiten liess. (BGE 6B_277/2011)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare