Mutter haftet nicht für Unfall des gehüteten Nachbarkindes
BGer – Eine Zürcher Mutter haftet nicht für den schweren Unfall eines kleinen Mädchens, auf das sie kurz hätte aufpassen sollen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Eltern des Opfers abgewiesen und entschieden, dass der Frau kein Fehler angelastet werden kann. (BGE 4A_275/2011)
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